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   VG Freiburg, 24.04.2012 - 3 K 2715/10   

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VG Freiburg, 24.04.2012 - 3 K 2715/10 (https://dejure.org/2012,12032)
VG Freiburg, Entscheidung vom 24.04.2012 - 3 K 2715/10 (https://dejure.org/2012,12032)
VG Freiburg, Entscheidung vom 24. April 2012 - 3 K 2715/10 (https://dejure.org/2012,12032)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erstattung der Kosten für eine Inobhutnahme - Gesetzeskonformität der Leistungsgewährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Kosten einer wegen Verstoßes gegen das Gebot zügiger Krisenbewältigung rechtswidrig gewordenen Inobhutnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kinder- und Jugendhilfe - Mutter-Kind-Einrichtung; Hilfe zur Erziehung; Inobhutnahme; Gebot zügiger Krisenbewältigung; Kostenerstattung; Gebot der Gesetzeskonformität aufgewendeter Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erstattung der Kosten für eine Inobhutnahme

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 08.07.2004 - 5 C 63.03

    Inobhutnahme, Kostenerstattung nach - von unbegleitet eingereisten ausländischen

    Auszug aus VG Freiburg, 24.04.2012 - 3 K 2715/10
    Sie ist aber nicht bereits selbst die vom Gesetz intendierte dauerhafte Lösung erzieherischer Probleme (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.07.2004 - 5 C 63.03 -, FEVS 57, 1, Beschl. v. 29.11.2006 - 5 B 107.06 -, juris, Beschl. v. 08.02.2007 - 5 B 100.06 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.08.2003 - 9 S 2398/02 -, NDV-RD 2004, 68).

    Es hat dafür Sorge zu tragen, dass das Verfahren in der gebotenen zügigen Weise mit dem Ziel einer Krisenklärung (entweder - bei andauerndem erzieherischen Bedarf - Überleitung der Inobhutnahme in eine Hilfe zur Erziehung nach §§ 27, 30, 34 SGB VIII oder - bei Wegfall eines jugendhilferechtlichen Bedarfs - Beendigung der Inobhutnahme) "abgewickelt" wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.07.2004, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 25.10

    Beginn der Leistung; Einsetzen der Hilfeleistung; elterliche Sorge; Erstattung

    Auszug aus VG Freiburg, 24.04.2012 - 3 K 2715/10
    Damit war die Beklagte ab 01.10.2007 zuständig, da P. ab diesem Zeitpunkt in Vxxx gemeldet war und auch alles dafür spricht, dass sie sich dort "bis auf Weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhalten und den Lebensmittelpunkt begründen wollte, ohne dass der Ausführung dieses Willens objektive Hinderungsgründe entgegenstanden (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.2011 - 5 C 25.10 -, NDV-RD 2012, 19, Beschl. v. 06.10.2003 - 5 B 92.03 -, FEVS 46, 300).

    Letzteres führt dazu, dass die Zuständigkeit mit dem personensorgeberechtigten Elternteil "mitwandert" (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.09.2009 - 5 C 18.08 -, BVerwGE 135, 58, Urt. v. 19.10.2011, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.06.2006 - 5 C 24.05

    Asylbewerber, unbegleitet eingereiste -; Aufgabenerfüllung, Gesetzeskonformität

    Auszug aus VG Freiburg, 24.04.2012 - 3 K 2715/10
    Der Kostenerstattung begehrende Träger hat bei der Leistungsgewährung die rechtlich gebotene Sorgfalt anzuwenden, zu deren Einhaltung er in eigenen Angelegenheiten gehalten ist; der auf Erstattung in Anspruch genommene Jugendhilfeträger kann eine darüber hinausgehende Prüfung der Leistungsvoraussetzungen nicht verlangen und daher eine Erstattung nicht verweigern, wenn auch er selbst die angefallenen Kosten nicht hätte vermeiden können, weil er nach dem im Zeitpunkt der Entscheidung über die Hilfegewährung gegebenen Erkenntnisstand nicht anders gehandelt hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.06.2006 - 5 C 24.05 -, BVerwGE 126, 201).

    Der Kläger kann die Gesetzeskonformität der Leistungsgewährung aber im Anschluss an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.06.2006 (a.a.O.) daraus herleiten, dass er als der Kostenerstattung begehrende Jugendhilfeträger vernünftigerweise nicht anders als tatsächlich geschehen handeln konnte und dies auch für den auf Erstattung in Anspruch genommenen Jugendhilfeträger, also die Beklagte gilt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2011 - 12 A 2844/10

    Zulässigkeit der Begründung einer Inobhutnahme mit § 42 Abs. 4 SGB VIII

    Auszug aus VG Freiburg, 24.04.2012 - 3 K 2715/10
    4 Nr. 2 SGB VIII beendet (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 24.05.2011 - 12 A 2844/10 -, juris).

    Die Rechtmäßigkeit der fortdauernden Inobhutnahme hängt davon ab, dass das Jugendamt unverzüglich dafür Sorge trägt, dass das Familiengericht das fehlende Einverständnis der Sorgeberechtigten mit den für erforderlich anzusehenden Anschlussmaßnahmen ersetzt (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 24.05.2011, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2004 - 12 A 2434/02

    Anwendung der Vorschriften über ErstattungsansprüQualifizierung der Betreuung

    Auszug aus VG Freiburg, 24.04.2012 - 3 K 2715/10
    Leistungsberechtigt ist ein Elternteil, wenn ihm die tatsächliche Personensorge rechtlich zusteht; dies ist gem. § 1673 Abs. 2 Satz 1 BGB der Fall bei einer minderjährigen unverheirateten Mutter (vgl. OVG Münster, Urt. v. 26.04.2004 - 12 A 2434/02 -, juris; Kunkel in LPK-SGB VIII, 4. Aufl. 2011, § 19, Rn. 1).

    24 Daraus folgt, dass der zur früheren Gesetzeslage vertretenen Auffassung, wonach § 19 SGB VIII gegenüber §§ 27, 34 SGB VIII die speziellere Rechtsgrundlage darstelle (vgl. OVG NRW, Urt. v. 26.04.2004, a.a.O., offen gelassen durch BVerwG, Beschl. v. 22.06.2005 - 5 B 69.04 -, FEVS 57, 490), nicht (mehr) gefolgt werden kann.

  • BVerwG, 17.02.2011 - 5 B 43.10

    Kostenerstattungsanspruch gegen Jugendhilfeträger; selbstbeschaffte Maßnahme,

    Auszug aus VG Freiburg, 24.04.2012 - 3 K 2715/10
    Für den grundsätzlich erforderlichen Antrag ist keine besondere Form vorgesehen, er kann auch in der Form schlüssigen Verhaltens gestellt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.05.2008 - 5 B 130.07 -, juris, Beschl. v. 17.02.2011 - 5 B 43.10 -, juris).
  • BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 130.07

    Vorherige Antragstellung als Voraussetzung für Leistungen der Jugendhilfe

    Auszug aus VG Freiburg, 24.04.2012 - 3 K 2715/10
    Für den grundsätzlich erforderlichen Antrag ist keine besondere Form vorgesehen, er kann auch in der Form schlüssigen Verhaltens gestellt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.05.2008 - 5 B 130.07 -, juris, Beschl. v. 17.02.2011 - 5 B 43.10 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 9 S 2633/03

    Hilfe zur Erziehung nur bei objektivem Ausfall der Erziehungsleistung der Eltern

    Auszug aus VG Freiburg, 24.04.2012 - 3 K 2715/10
    Nach den vorliegenden Akten lag bei C. auch eine erzieherische Mangelsituation vor, die Voraussetzung für den Anspruch auf Hilfe zur Erziehung ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.04.2005 - 9 S 2633/03 -, juris; Wiesner, a.a.O., § 27, Rn. 20 ff.).
  • BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 18.08

    Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Pflegeperson; Pflegekind; Pflegestellenort;

    Auszug aus VG Freiburg, 24.04.2012 - 3 K 2715/10
    Letzteres führt dazu, dass die Zuständigkeit mit dem personensorgeberechtigten Elternteil "mitwandert" (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.09.2009 - 5 C 18.08 -, BVerwGE 135, 58, Urt. v. 19.10.2011, a.a.O.).
  • BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 17.09

    Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Pflegeperson; Pflegekind; Pflegestellenort;

    Auszug aus VG Freiburg, 24.04.2012 - 3 K 2715/10
    Die Anwendbarkeit des § 86 Abs. 5 SGB VIII endet erst mit der Einstellung der Leistung bzw. der Gewährung einer (zuständigkeitsrechtlich) neuen Leistung oder der (erneuten) Begründung eines gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts i.S. von § 86 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.12.2010 - 5 C 17.09 -, FEVS 62, 503 = NVwZ-RR 2011, 203).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2003 - 9 S 2398/02

    Inobhutnahme jugendlicher Ausländer - Kostentragung

  • BVerwG, 06.10.2003 - 5 B 92.03

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung; Zuweisung eines

  • VGH Bayern, 27.05.2011 - 12 CE 11.893

    Streit der Jugendhilfeträger über die örtliche Zuständigkeit

  • BVerwG, 08.02.2007 - 5 B 100.06

    Beendigung der Inobhutnahme eines minderjährigen unbegleiteten Flüchtlings zum

  • BVerwG, 29.11.2006 - 5 B 107.06

    Bestimmung des Umfangs der Schutzfunktion des § 42 Sozialgesetzbuch Achtes Buch

  • BVerwG, 22.06.2005 - 5 B 69.04

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision;

  • VG Freiburg, 01.03.2017 - 4 K 3020/15

    Inobhutnahme als vorläufige Schutzmaßnahme mit Clearing-Funktion für

    Stellen die Sorgeberechtigten im Rahmen des Hilfeplanverfahrens keinen Antrag auf die sich als notwendig erweisende Anschlusshilfe - etwa von Hilfe zur Erziehung -, muss vielmehr, sobald feststeht, dass eine gemeinsame Perspektive für das betroffene Kind mit allen Beteiligten nicht erarbeitet werden kann, zur Klärung der Situation vom Jugendamt eine (ggf. vorläufige) Entscheidung des Familiengerichts herbeigeführt werden, welche das fehlende Einverständnis der Sorgeberechtigten mit den für erforderlich anzusehenden Anschlussmaßnahmen ersetzt (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 24.05.2011, a.a.O.; VG Arnsberg, Urteil vom 07.06.2011 - 11 K 319/10 -, juris; VG Freiburg, Urteil vom 24.04.2012 - 3 K 2715/10 -, juris; Hauck/Noftz, STB VIII, Stand 05/16, § 42 Rn. 22).

    Hat die Inobhutnahme der Jugendlichen im Zeitraum 29.12.2011 bis 22.02.2012 folglich den Vorschriften des SGB VIII entsprochen, kann dahinstehen, ob der Beklagte sich auch deshalb nicht mit Erfolg auf § 89f SGB VIII berufen kann, weil für diesen Zeitraum unbestritten ein Hilfebedarf in Form einer vollstationären Unterbringung der Jugendlichen bestand und die Kosten bei einer Unterbringung der Jugendlichen auf Grundlage gemäß §§ 27, 34 SGB VIII, wie der Kläger dargelegt hat, nicht geringer ausgefallen wären als bei Fortführung der Inobhutnahme (hierauf verweisend etwa VG Freiburg, Urteil vom 24.04.2012 - 3 K 2715/10 -, juris).

  • VG Augsburg, 13.04.2015 - Au 3 E 15.251

    Fehlendes Recht zur Beantragung von Jugendhilfeleistungen

    Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit dürfte jedoch ein Jugendhilfeträger grundsätzlich nach Ablauf von ca. 3 Monaten seit Inobhutnahme verpflichtet sein, nunmehr eine alsbaldige vorläufige Entscheidung des Familiengerichts nach § 42 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SGB VIII durch förmliche Beantragung zu erzwingen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 8.7.2004, - 5 C 63.03 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 27.5.2011 - 12 CE 11.893 - juris Rn. 37; B.v. 25.2.2010 - 12 CE 09.2994 - juris Rn. 25; OVG NW, B.v. 11.9.2012 - 12 B 1020/12 - juris Rn. 18; B.v. 24.5.2011 - 12 A 2844/10 - juris Rn. 4 ff.; VG Freiburg, U.v. 24.4.2012 - 3 K 2715/10 - juris Rn. 20; VG Augsburg, U.v. 18.12.2006 - Au 3 K 05.2018 - juris Rn. 21).
  • VG Münster, 26.09.2013 - 6 K 2569/11

    Anspruch eines örtlichen Jugendhilfeträgers gegenüber dem überörtlichen Träger

    vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 2004 - 5 C 63.03 -, juris; VG Freiburg, Urteil vom 24. April 2012 - 3 K 2715/10 -, juris; VG Münster, Urteil vom 2. November 2010 - 6 K 291/09 -, www.nrwe.de.
  • VG Saarlouis, 30.05.2014 - 3 K 382/13

    Erstattung von Kosten, die ein Träger der Jugendhilfe an Jugendliche nach deren

    Dass ein Anspruch auf Gewährung von Jugendhilfe bestand, ist jedoch offensichtlich, so dass die im streitgegenständlichen Zeitraum angefallenen und geltend gemachten Kosten auch angefallen wären, wenn die fast ein Jahr vor dem streitgegenständlichen Zeitraum bereits aufgenommene Hilfe zur Erziehung bereits zu einem früheren Zeitpunkt begonnen hätte(Vgl. VG Freiburg, Urteil vom 24.04.2012 - 3 K 2715/10, juris).
  • VG Köln, 28.11.2018 - 26 K 11802/16
    VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 24. April 2012 - 3 K 2715/10 -, juris Rn. 23, zu dem umgekehrten Fall, dass eine Inobhutnahme aufgrund überlanger Dauer nicht mehr aufrechterhalten werden konnte, die Kosten jedoch im Rahmen einer zu gewährenden Hilfe zur Erziehung bzw. im Rahmen von § 19 SGB VIII angefallen wären; vgl. auch den dortigen Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 12 A 2844/10 -, juris, zur Frage der Beendigung einer Inobhutnahme.
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